Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Garage 127 GmbH („Garage 127“)
1. Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Mitgliedschaften, Nutzungen und Dienstleistungen von Garage 127, insbesondere für: Coworking-Arbeitsplätze (Hot-, Flex-, Fix Desk), Private Offices, Team Offices, Meeting-, Konferenz- und Seminarräume, Virtual Office, Geschäftsadresse, Post- und Paketservices, Veranstaltungsflächen und Eventdienstleistungen, sonstige Zusatzleistungen (z. B. Druck, Catering, Technik)
1.2. Anbieter ist die Garage 127 GmbH, Sitz Berlin („Garage 127“).
1.3.Garage 127 schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB und juristischen Personen. Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind ausgeschlossen. Das Mitglied versichert, bei Vertragsschluss Unternehmer zu sein.
1.4. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nicht, es sei denn, Garage 127 stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
1.5. „Mitglied“ ist der Vertragspartner von Garage 127. „Nutzungsberechtigte“ sind Mitarbeiter, Organe oder sonstige vom Mitglied autorisierte Personen. „Besucher“ sind Personen, die das Mitglied in die Räumlichkeiten bringt.
2. Vertragsschluss, Gegenzeichnung, Priorität
2.1. Die Unterzeichnung/Absendung eines Vertragsformulars oder Angebots durch das Mitglied stellt ein verbindliches Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch Gegenzeichnung oder schriftliche/elektronische Annahme durch Garage 127 zustande. Garage 127 kann Angebote ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individuell unterzeichneter Vertrag / Vertragsformular / Angebot 2. ggf. Standort-/Hausordnung, Preisliste/Gebührenordnung 3. diese AGB
3. Vertragscharakter, kein Mietvertrag
3.1. Die Leistungen von Garage 127 sind Service- und Nutzungsleistungen (Mitgliedschaft/License). Es wird kein Mietverhältnis im Sinne des Wohn- oder Gewerbemietrechts begründet.
3.2. Das Mitglied erwirbt kein dingliches oder besitzähnliches Recht an bestimmten Räumen/Flächen; die Nutzung erfolgt nach Maßgabe dieser AGB und des Vertragsformulars.
4. Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Änderungen
4.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Tarif/Vertragsformular. Allgemein umfasst die Mitgliedschaft die Nutzung der vereinbarten Bereiche und die üblichen Community- Infrastrukturleistungen.
4.2. Gemeinschaftsflächen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.
4.3. Garage 127 kann Leistungen organisatorisch anpassen (z. B. Umbauten, Umstrukturierungen, Wartungen), sofern die wesentliche Nutzung nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
4.4. Internet/IT, Strom, Gebäudetechnik werden teilweise durch Dritte erbracht. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
5. Zugang, Öffnungszeiten, Betrieb
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Zugang grundsätzlich 24/7 möglich. Betreuungszeiten durch Personal sind standortabhängig (Mo–Fr 09:00–17:00).
5.2. Garage 127 kann den Zugang vorübergehend einschränken, wenn dies aus Sicherheits-, Wartungs- oder behördlichen Gründen erforderlich ist.
5.3. Das Mitglied trägt Sorge dafür, dass Nutzungsberechtigte und Besucher die Zutritts- und Sicherheitsregeln einhalten.
6. Zutrittsmedien, Schlüssel, Codes
6.1. Zutrittsmedien (Karten/Keys/Codes) sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.2. Verlust ist unverzüglich zu melden. Garage 127 kann Ersatzgebühren verlangen und aus Sicherheitsgründen Zutrittsrechte sperren.
6.3. Das Mitglied haftet für Schäden und Kosten, die durch missbräuchliche Nutzung oder Weitergabe entstehen.
7. Zuweisung von Flächen
7.1. Garage 127 weist dem Mitglied eine geeignete Fläche zu, siehe Vertragsformular. Ein Anspruch auf eine konkrete Büro-/Platznummer besteht nicht.
7.2. Garage 127 ist berechtigt, dem Mitglied jederzeit eine andere vergleichbare Fläche zuzuweisen, sofern diese hinsichtlich Größe, Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten im Wesentlichen gleichwertig ist.
7.3. Das Mitglied erkennt an, dass die Zuweisung einer Fläche keine Eigentums- oder Besitzrechte begründet und jederzeit aus organisatorischen Gründen angepasst werden kann.
8. Nutzungsbeginn, Bereitstellung, No-Show / Annahmeverzug
8.1. Nutzungsbeginn ist das im Vertrag definierte Datum. Ein Anspruch auf Nutzung besteht erst ab tatsächlicher Bereitstellung.
8.2. Erscheint das Mitglied zum Nutzungsbeginn nicht oder nimmt die Nutzung nicht auf, liegt Annahmeverzug vor. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.
8.3. Nimmt das Mitglied die Nutzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Nutzungsbeginn auf, ist Garage 127 berechtigt: die ursprünglich vorgesehene Fläche anderweitig zu vergeben und dem Mitglied bei späterer Nutzung eine andere vergleichbare Fläche zuzuweisen.
9. Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigung
9.1. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, sofern im Vertragsformular nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
9.3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat.
9.4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
9.5. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang bei Garage 127.
9.6. Diese Kündigungslogik gilt einheitlich für alle Tarifmodelle, einschließlich Virtual Office.
10. Preise, Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
10.1. Preise ergeben sich aus Vertrag/Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt., sofern nicht anders angegeben.
10.2. Abrechnung erfolgt nach Kalendermonaten. Beginnt der Vertrag im laufenden Monat, wird der erste Monat anteilig berechnet.
10.3. Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig. Garage 127 kann Sammelrechnungen für Zusatzleistungen stellen.
10.4. Bei Zahlungsverzug ist Garage 127 berechtigt: Verzugszinsen und Verzugsschäden zu verlangen, Leistungen zu sperren (z. B. Zutritt, Meetingraumkontingente), nach angemessener Fristsetzung außerordentlich zu kündigen.
10.5. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
11. Sicherheitsleistung
11.1. Garage 127 kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Vertragsformular.
11.2. Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (Beiträge, Zusatzleistungen, Schäden, Rücklastschriften, Verzugsfolgen).
11.3. Die Sicherheitsleistung ist keine Mietkaution im Sinne des Mietrechts.
11.4. Die Sicherheitsleistung wird nicht auf einem separaten Treuhandkonto verwahrt und dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Nach Beendigung des Vertrags wird die Sicherheitsleistung an das Mitglied zurückgezahlt, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Es handelt sich um eine Sicherheitsleistung im Rahmen einer gewerblichen Nutzungsüberlassung (der Servicevertrag ist kein klassischer Gewerberaummietvertrag wie beim Gewerberaummietrecht).
11.5. Garage 127 darf offene Forderungen mit der Sicherheitsleistung verrechnen.
11.6. Wird die Sicherheitsleistung teilweise/komplett in Anspruch genommen, ist das Mitglied verpflichtet, sie auf Verlangen unverzüglich wieder aufzufüllen, solange der Vertrag besteht.
11.7. Verzinsung ist ausgeschlossen.
11.8. Rückzahlung: Garage 127 rechnet spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende ab und zahlt den verbleibenden Betrag aus, sofern keine offenen Forderungen bestehen oder zu erwarten sind.
12. Meeting- und Konferenzräume: Reservierung, Kontingente, Verfall, No-Show
12.1. Meetingräume sind reservierungspflichtig und nur im Rahmen der Verfügbarkeit nutzbar.
12.2. Kontingente: Enthält ein Tarif ein Meetingraumkontingent, gilt: Kontingent gilt nur für den jeweiligen Kalendermonat, nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende, keine Übertragung, keine Auszahlung.
12.3. Überkontingent: Zusätzliche Nutzung wird nach aktueller Gebührenordnung berechnet.
12.4. No-Show: Wird ein reservierter Raum nicht innerhalb von 30 Minuten nach Buchungsbeginn genutzt, darf Garage 127 die Reservierung aufheben und den Raum anderweitig vergeben; das Kontingent gilt als verbraucht bzw. Gebühren bleiben geschuldet, sofern keine rechtzeitige Stornierung erfolgte.
12.5. Stornierungsfristen für Meetingräume können je nach Raum/Zeitslot in der Gebührenordnung geregelt sein.
13. Nichtverfügbarkeit von Meeting-/Eventräumen
13.1. Kann ein gebuchter Meeting-/Eventraum aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Garage 127 liegen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, technische Störung, Wasserschaden, Sicherheitslage), nicht bereitgestellt werden, wird Garage 127 sich bemühen, einen vergleichbaren Ersatzraum anzubieten.
13.2. Ist kein Ersatz möglich, beschränkt sich der Anspruch des Mitglieds/Veranstalters auf Rückerstattung bereits gezahlter Raumgebühren oder des Kontingents für den betroffenen Zeitraum oder eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche (z. B. entgangener Gewinn, Hotelkosten, Reisekosten) sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
14. Besucher, Nutzungsberechtigte, Verantwortung
14.1. Nutzungsberechtigte müssen dem Mitglied zugeordnet sein (Mitarbeiter/Organe/Beauftragte). Garage 127 kann Nachweise verlangen.
14.2. Besucher sind zulässig, wenn sie: sich an geltende Zugangs-/Sicherheitsregeln halten, andere nicht stören, keine dauerhafte Nutzung ersetzen.
14.3. Das Mitglied haftet für Handlungen/Unterlassungen von Nutzungsberechtigten und Besuchern wie für eigenes Verhalten.
15. Hausordnung, Verhalten, Störungen
15.1. Im Allgemeinen gilt die Hausordnung des Gebäudes durch die Hausverwaltung und ist unmittelbar am Hauseingang ausgehangen und für jeden sichtbar. Das Mitglied verpflichtet sich zu respektvollem
Verhalten. Untersagt sind insbesondere: Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Drohungen, erhebliche Lärmbelästigung, Störung des Betriebs, Blockieren von Fluchtwegen, rechtswidrige Aktivitäten.
15.2. Garage 127 kann bei Verstößen Verwarnungen aussprechen, Zutritt sperren, Hausverbot erteilen und/oder außerordentlich kündigen.
16. Nutzungseinschränkungen
16.1. Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für legale Büro- und Geschäftstätigkeiten genutzt werden.
16.2. Untersagt sind insbesondere: Wohnnutzung/Übernachtungen, Anmeldung/Nutzung als Wohnsitz/ Meldeadresse, Lagerhaltung größerer Warenbestände, Versand-/Logistikbetrieb als Hauptzweck, Produktion/Handwerk über übliche Bürotätigkeit hinaus, geruchs-/staub-/lärmintensive Tätigkeiten, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien, explosiven Materialien, genehmigungspflichtige medizinische/heilberufliche Tätigkeiten ohne schriftliche Zustimmung, Tätigkeiten, die Brandschutzvorschriften verletzen oder besondere Risiken erzeugen.
16.3. Garage 127 kann bestimmte Nutzungen untersagen oder von vorheriger Zustimmung abhängig machen.
17. Brandschutz, Sicherheit, technische Geräte
17.1. Fluchtwege, Brandschutztüren, Sprinkler, Rauchmelder dürfen nicht blockiert oder manipuliert werden.
17.2. Eigene elektrische Geräte mit hoher Leistung (z. B. Heizgeräte, Kochplatten, Serverracks) dürfen nur nach Zustimmung betrieben werden.
17.3. Das Mitglied trägt Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften durch seine Personen.
18. Haustiere, Rauchen, Alkohol, Drogen
18.1. Haustiere nur mit vorheriger Zustimmung und unter Rücksichtnahme auf andere Mitglieder.
18.2. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt; E-Zigaretten gleichgestellt.
18.3. Illegale Drogen sind strikt untersagt. Offensichtliche Verstöße berechtigen zur sofortigen Sperrung und fristlosen Kündigung.
19. Haftpflichtversicherungspflicht des Mitglieds
19.1. Das Mitglied verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die durch das Mitglied, Nutzungsberechtigte oder Besucher verursacht werden.
19.2. Garage 127 ist berechtigt, jederzeit einen Versicherungsnachweis anzufordern. Wird dieser trotz Fristsetzung nicht vorgelegt, kann Garage 127 Leistungen sperren oder außerordentlich kündigen.
19.3. Das Mitglied stellt Garage 127 von Ansprüchen Dritter frei, die durch das Mitglied/ Nutzungsberechtigte/Besucher verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
20. Haftung Garage 127, Haftung für Gegenstände
20.1. Garage 127 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
20.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Garage 127 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
20.3. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
20.4. Haftung für Leben, Körper, Gesundheit bleibt unberührt.
20.5. Garage 127 übernimmt keine Verwahrungspflichten für Gegenstände des Mitglieds. Für Verlust/ Diebstahl/Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Garage 127 nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
21. IT-/Internet-Nutzung
21.1. Das Mitglied darf die IT-Infrastruktur nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere:, keine Rechtsverletzungen (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc.), kein Spam/Massenversand, keine Schadsoftware/Angriffe, kein illegales Filesharing.
21.2. Garage 127 kann bei Verdacht auf Missbrauch Maßnahmen ergreifen (Sperrung, Log-Auswertung im rechtlich zulässigen Umfang, Meldung an Behörden).
21.3. Das Mitglied haftet für Verstöße und stellt Garage 127 von Schäden/Ansprüchen Dritter frei.
22. Virtual Office: Post- und Paketservice, Öffnen/Scan, Aufbewahrung
22.1. Post-/Paketannahme erfolgt nach Tarif. Garage 127 kann Umfang/Zeiten/Prozesse in der Gebührenordnung definieren.
22.2. Für Scan-/Digitalisierungsservice erteilt das Mitglied Garage 127 die erforderliche Zustimmung, eingehende Post zu öffnen, zu digitalisieren und elektronisch zu übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
22.3. Das Mitglied ist verpflichtet, Sendungen zeitnah abzuholen; Garage 127 kann Lagergebühren erheben oder Annahme verweigern, wenn Kapazitäten überschritten werden.
22.4. Garage 127 haftet für Post-/Paketschäden nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit; übliche Haftung der Transportdienstleister bleibt unberührt.
23. Missbrauch der Geschäftsadresse / Anti-„Briefkasten“-Klausel
23.1. Die Geschäftsadresse darf ausschließlich für legale Geschäftstätigkeiten genutzt werden. Untersagt ist insbesondere: Betrug/Scam, Täuschung von Behörden/Banken, Nutzung für illegale Angebote, Spam-/ Massenversand, Registrierung von Unternehmen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit („Schein-/ Briefkasten“-Missbrauch) in riskanter Form.
23.2. Garage 127 kann bei Verdacht auf Missbrauch: Nachweise verlangen (HR-Auszug, UBO, Geschäftstätigkeit), Leistungen sperren, den Vertrag außerordentlich kündigen.
24. Identitätsprüfung, AML/GwG, UBO, Sanktions-/PEP-Checks
24.1. Zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten und zur Risikominimierung ist Garage 127 berechtigt, eine Identitäts- und Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Das Mitglied verpflichtet sich zur Mitwirkung.
24.2. Garage 127 kann u. a. anfordern: Ausweiskopie(n) von Vertretungsberechtigten, Handelsregisterauszug / Gesellschafterliste, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (UBO), Unternehmensnachweise / Geschäftsmodellbeschreibung.
24.3. Garage 127 ist berechtigt, bei Nichtvorlage, Unplausibilität oder erhöhtem Risiko den Vertrag nicht anzunehmen, Leistungen zu verweigern oder außerordentlich zu kündigen.
24.4. Garage 127 kann – soweit rechtlich zulässig – Sanktions-/PEP-Checks und Risikoprüfungen durchführen oder Dienstleister damit beauftragen.
25. Datenschutz
25.1. Garage 127 verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO/BDSG.
25.2. Garage 127 verarbeitet Dokumente (z. B. Ausweiskopie, Mitarbeiterlisten, HR-Auszüge) ausschließlich für: Vertragsdurchführung, Identitäts-/Complianceprüfung, gesetzliche Pflichten, Zugang-/ Sicherheitsverwaltung.
25.3. Garage 127 trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Zugriffsbeschränkung, Berechtigungskonzepte, sichere Speicherung, Löschkonzepte).
25.4. Aufbewahrung erfolgt nur so lange wie erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Details werden in einer Datenschutzerklärung geregelt, die Bestandteil der Vertragsbeziehung ist.
25.5. Soweit das Mitglied personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter) an Garage 127 übermittelt, versichert es, hierzu berechtigt zu sein und die Betroffenen über die Datenübermittlung informiert zu haben.
26. Sicherheit & Videoüberwachung
26.1. Garage 127 kann zur Sicherheit Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen einsetzen (z. B. Eingänge, Empfang, Flure, Gemeinschaftsbereiche, Zugänge/TG/ Außenbereiche).
26.2. Keine Überwachung in besonders sensiblen Bereichen (Sanitär, Umkleiden, ausschließlich zugewiesene Büroräume).
26.3. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 4 BDSG (berechtigtes Interesse), insbesondere: Schutz von Personen, Eigentum, Infrastruktur, Prävention und Aufklärung von Straftaten, Wahrung des Hausrechts.
26.4. Speicherdauer grundsätzlich max. 72 Stunden, danach automatische Löschung, sofern kein Vorfall.
26.5. Bei Vorfällen dürfen Sequenzen zur Beweissicherung gespeichert werden, solange dies zur Aufklärung/Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
26.6. Zugriff haben nur autorisierte Personen/Dienstleister. Hinweisbeschilderung erfolgt vor Ort.
27. Veranstaltungen: Vertragsschluss, Hausrecht, Auflagen
27.1. Veranstaltungsangebote sind freibleibend. Vertrag kommt erst mit Bestätigung von Garage 127 zustande.
27.2. Veranstalter hat Auflagen zu beachten (Brandschutz, Lärm, Sicherheit, max. Personenanzahl, GEMA etc.). Garage 127 kann Nachweise verlangen.
27.3. Garage 127 behält Hausrecht; bei Verstößen kann die Veranstaltung eingeschränkt oder beendet werden.
27.4. Der Veranstalter hat eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
28. Zahlung, Vorschüsse, Storno bei Veranstaltungen
28.1. Garage 127 kann Vorauszahlung bis zu 100% verlangen. Ohne fristgerechte Zahlung kann Garage 127 vom Vertrag zurücktreten.
28.2. Storno: bis 15. Tag vor Event: 80% des Bestellwerts, ab 14. Tag vor Event: 100% des Bestellwerts Nachweis geringeren Schadens bleibt möglich.
28.3. Zusatzleistungen (Technik, Catering, Security, Reinigung, Überstunden) werden separat abgerechnet.
29. Nichtverfügbarkeit/Abbruch von Events
29.1. Bei höherer Gewalt/behördlichen Verboten/Sicherheitslage kann Garage 127 Events verschieben oder absagen. In diesem Fall gelten Rückerstattung/Gutschriftregelungen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
30. Räumung, Vertragsende, zurückgelassene Gegenstände
30.1. Bei Vertragsende sind Flächen geräumt und Zutrittsmedien zurückzugeben.
30.2. Zurückgelassene Gegenstände kann Garage 127 sichern und nach Fristsetzung auf Kosten des Mitglieds entsorgen/lagern. Keine Haftung für zurückgelassene Gegenstände (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
31. Außerordentliche Kündigung
Garage 127 kann außerordentlich kündigen, insbesondere bei: Zahlungsverzug trotz Frist/Mahnung, schweren Verstößen gegen Hausordnung/Compliance, illegalen Aktivitäten / Sicherheitsgefährdung, Missbrauch der Geschäftsadresse, Nichtvorlage AML/Identitätsdokumente trotz Frist, wiederholten Störungen.
32. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnung, Krieg/ Terror, großflächige Ausfälle etc.) ist Garage 127 von Leistungspflichten befreit, soweit unmöglich/ unzumutbar. Garage 127 bemüht sich um Ersatzlösungen.
33. Abtretung, Untervermietung, Weitergabe
1. Untervermietung/Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt.
2. Garage 127 darf Forderungen abtreten, sofern Rechte des Mitglieds nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
34. Änderungen der AGB / Gebührenordnung
34.1. Garage 127 kann AGB/Gebührenordnung ändern, wenn sachlicher Grund besteht (z. B. Recht/ Markt/Betrieb).
34.2. Information mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten. Widerspruchs-/Kündigungsrechte richten sich nach Gesetz; eine Fortsetzung der Nutzung kann als Zustimmung gelten, soweit rechtlich zulässig.
35. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand (für Kaufleute/juristische Personen): Berlin.
2. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
3. Mitteilungen erfolgen in Textform an die im Vertragsformular hinterlegten Kontaktdaten; das Mitglied hält diese aktuell.
Anlagen
Hausordnung
Gebührenordnung
Datenschutz
Virtual Office Compliance
Event & Meetingraum Regeln
Anlage 1
Hausordnung / Code of Conduct – Hausordnung („Garage 127 Code of Conduct“) – Stand: 05.03.2026
Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Nutzungsberechtigten, Besucher und Dienstleister in
sämtlichen Räumlichkeiten der Garage 127 GmbH („Garage 127“). Sie ergänzt die AGB und ist
verbindlich.
1) Grundprinzipien
Respektvoller Umgang, Rücksichtnahme und professionelles Verhalten sind verpflichtend.
Diskriminierung, Belästigung, Drohungen, Gewalt oder aggressives Verhalten sind untersagt.
2) Ruhe, Telefonieren, Meetings
Telefonate bitte in dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Phone Booths / Meetingräume) führen.
Lautes Telefonieren, dauerhaftes Abspielen von Musik ohne Kopfhörer sowie störendes Verhalten ist
untersagt. Garage 127 kann bei Störungen Plätze/Flächen zuweisen oder Nutzung einschränken.
3) Sauberkeit & Clean-Desk
Gemeinschaftsflächen sind sauber zu hinterlassen („Clean Desk“).
Kühlschrank-/Küchenregeln sind zu beachten (Hinweise vor Ort).
Garage 127 kann Reinigungs- oder Sonderaufwandsgebühren gemäß Gebührenordnung erheben.
Das Mitglied verpflichtet sich, die überlassenen Arbeitsplätze, Büroräume, Einrichtungen und
Gemeinschaftsflächen sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Die Nutzung hat ausschließlich im
ordnungsgemäßen Zustand und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung zu erfolgen.
Veränderungen, Beschädigungen oder übermäßige Verschmutzungen, zb auch durch übermässig viele
Kartons sind zu vermeiden. Bei Beendigung der Nutzung sind die Flächen in einem ordnungsgemäßen,
Zustand zurückzugeben.
4) Küche & Gemeinschaftsflächen
Gemeinschaftsflächen sind ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.
Keine dauerhafte Lagerung persönlicher Gegenstände in Gemeinschaftsflächen.
In Gemeinschaftsflächen ist Rücksicht auf andere zu nehmen (Gerüche/Lautstärke).
5) Sicherheit, Zutritt, Besucher
Zutrittskarten/-codes sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
Besucher müssen sich – soweit vorgesehen – am Empfang anmelden und werden vom Mitglied betreut.
Mitglieder haften für Verhalten und Schäden ihrer Besucher/Nutzungsberechtigten.
Fluchtwege, Brandschutztüren, Sprinkler/Rauchmelder dürfen nicht blockiert oder manipuliert werden.
6) Nutzungseinschränkungen
Untersagt sind insbesondere:
Wohnnutzung/Übernachtungen sowie Anmeldung als Wohnsitz
Lagerbetrieb/Versandhandel als Hauptzweck (größere Warenbestände)
Umgang mit gefährlichen Stoffen/Chemikalien/Explosivem
stark lärm-/staub-/geruchsintensive Tätigkeiten, Werkstatt-/Produktionstätigkeiten
genehmigungspflichtige medizinische/heilberufliche Tätigkeiten ohne schriftliche Zustimmung
illegale oder rechtswidrige Aktivitäten
7) Rauchen, Alkohol, Drogen, Haustiere
Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt, insbesondere E-Zigaretten. Illegale Drogen sind strikt
untersagt. Haustiere nur nach vorheriger Zustimmung und unter Rücksichtnahme auf andere.
8) Foto-/Videoaufnahmen
Foto-/Videoaufnahmen in Gemeinschaftsflächen nur, wenn keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B.
keine erkennbaren Personen ohne Zustimmung).
Für kommerzielle Aufnahmen ist eine vorherige schriftliche Freigabe erforderlich.
9) Hausrecht / Maßnahmen
Garage 127 übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen kann Garage 127 u. a.:
Verwarnungen aussprechen, Nutzung einschränken oder Zutritt sperren, Personen verweisen /
Hausverbot erteilen, den Vertrag außerordentlich kündigen
Kontakt (House Management): team@garage127.de | Notfall: 0152 34139336
Standort: Garage 127 Coworking, 10625 Berlin
Anlage 2
Gebührenordnung siehe Website: https://www.garage127.de
Garage 127 kann diese Gebührenordnung mit angemessener Vorankündigung anpassen (siehe AGB).
Anlage 3
Datenschutzinformation für Mitglieder, Nutzungsberechtigte & Ansprechpartner
Garage 127 GmbH („Garage 127“) – Stand: 05.03.2026
Diese Information ergänzt die Datenschutzerklärung auf der Website https://www.garage127.de und gilt
für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Coworking-, Office-, Virtual-Office- und
Eventleistungen.
1) Verantwortlicher: Garage 127 GmbH
2) Welche Daten verarbeiten wir?
Je nach Tarif/Leistung verarbeiten wir insbesondere:
a) Vertrags- und Stammdaten: Name, Firma, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer
Rechnungs-/Zahlungsdaten, Vertragsdaten, Tarife, Laufzeiten, Ansprechpartner und Nutzerlisten (bei
Team/Office) b) Zugang & Nutzung: Zutrittsdaten (z. B. Kartennummer/Token, Zutrittsberechtigungen)
Protokolle zur Zugangssicherheit (z. B. Zeitpunkte, wenn technisch erforderlich; Umfang
standortabhängig)
c) Virtual Office / Postservices: Posteingänge (Absender/Empfänger, Sendungsdaten)
Digitalisate/Scans (wenn beauftragt), Weiterleitungsadressen
d) Identitäts-/Compliance-Unterlagen: Ausweiskopie/Reisepass (Vertretungsberechtigte)
Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste (falls erforderlich)
Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (UBO), sofern angefordert
e) Eventdaten: Angebots-/Buchungsdaten, Ansprechpartner, Zahlungsdaten
ggf. Gästelisten, sofern vom Veranstalter übermittelt (Veranstalter bleibt Verantwortlicher)
3) Wofür verarbeiten wir die Daten: Vertragsabschluss, Verwaltung, Abrechnung
Bereitstellung von Zutritt, Infrastruktur und Services
Buchung/Organisation von Meetingräumen und Events
Postannahme, Digitalisierung und Weiterleitung (wenn gebucht)
Sicherheit im Gebäude, Hausrecht, Störungsprävention
Compliance/Prüfung bei Virtual Office (Missbrauchsprävention)
Kommunikation mit Mitgliedern (Servicehinweise, Störungen, Rechnungen)
4) Rechtsgrundlagen (DSGVO)
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen, z. B. steuerliche Aufbewahrung)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Sicherheit, Hausrecht, Missbrauchsprävention)
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, z. B. Post-Scan/Öffnen, wenn erforderlich)
5) Ausweiskopien & sensible Dokumente
Ausweisdokumente und ähnliche Nachweise verarbeiten wir nur, wenn dies für:
Identitäts-/Plausibilitätsprüfung (insb. Virtual Office),
Vertragsabsicherung, gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Wir empfehlen, soweit möglich, nicht erforderliche Angaben (z. B. Zugangs-/Seriennummer) zu
schwärzen, sofern dies den Zweck nicht beeinträchtigt.
6) Empfänger / Auftragsverarbeiter
Wir geben Daten nur weiter, wenn erforderlich, z. B. an:
IT-/Cloud-Dienstleister, Buchhaltung/Payment Provider, Druck-/Scan-/Mail-Dienstleister (wenn eingesetzt)
Sicherheitsdienstleister, Steuerberater (Abrechnung), Behörden, wenn gesetzlich erforderlich
Mit Auftragsverarbeitern schließen wir entsprechende Verträge nach Art. 28 DSGVO.
7) Speicherdauer: Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie:
für die Vertragserfüllung erforderlich, oder
gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. Handels- und Steuerrecht), oder
berechtigte Interessen dies erfordern (z. B. Abwehr/Durchsetzung von Ansprüchen).
8) Videoüberwachung: In bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. Eingänge, Flure) setzen
wir Videoüberwachung zur Wahrung des Hausrechts und zur Sicherheit ein. Rechtsgrundlage ist Art. 6
Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. §4 BDSG. Speicherdauer regelmäßig max. 72 Stunden, sofern kein Vorfall.
(Details siehe AGB/Schilder vor Ort)
9) Betroffenenrechte: Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf:
Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Löschung (Art. 17 DSGVO)
Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerspruch (Art. 21 DSGVO), sofern Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f basiert
Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) mit Wirkung für die Zukunft
Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
Kontakt für Datenschutzanfragen: team@garage127.de
10) Verantwortung des Mitglieds für Mitarbeiterdaten
Wenn das Mitglied personenbezogene Daten von Mitarbeitern/Nutzern an Garage 127 übermittelt (z. B.
Nutzerliste, Zutrittsberechtigungen), versichert das Mitglied, hierzu berechtigt zu sein und die Betroffenen
entsprechend informiert zu haben.
Anlage 4
Virtual Office Prozess & Compliance Guide – Garage 127 GmbH – Stand: 05.03.2026
Diese Regelungen gelten ergänzend zu den AGB für Mitglieder, die die Geschäftsadresse oder Virtual-
Office-Leistungen von Garage 127 nutzen.
1. Nutzung der Geschäftsadresse: Mitglieder eines Virtual Office Tarifs sind berechtigt, die Adresse von
Garage 127 als Geschäftsadresse zu nutzen, insbesondere für: Handelsregistereintragungen,
Gewerbeanmeldungen, Geschäftskorrespondenz, Unternehmenskommunikation
Die Nutzung der Adresse als Wohnsitz oder Meldeadresse für Privatpersonen ist ausdrücklich untersagt.
Die Nutzung der Geschäftsadresse darf ausschließlich für legale Geschäftstätigkeiten erfolgen.
2. Identitätsprüfung und Unternehmensnachweise
Zur Vermeidung von Missbrauch der Geschäftsadresse ist Garage 127 berechtigt, eine Identitätsprüfung
des Mitglieds vorzunehmen. Hierzu kann Garage 127 insbesondere folgende Unterlagen anfordern:
Personalausweis oder Reisepass eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Gesellschafterliste oder Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
Kontaktdaten und Beschreibung der Geschäftstätigkeit.
Garage 127 ist berechtigt, die Nutzung der Geschäftsadresse zu verweigern oder zu beenden, wenn diese
Unterlagen nicht bereitgestellt werden.
3. Postannahme: Garage 127 nimmt Post und Pakete im Rahmen der gebuchten Leistungen entgegen.
Post wird grundsätzlich: angenommen, registriert, sicher aufbewahrt.
Das Mitglied wird über eingegangene Post in der Regel per E-Mail-Benachrichtigung informiert.
4. Digitalisierung von Post: Wenn der Tarif eine digitale Postweiterleitung beinhaltet, ist Garage 127
berechtigt: Briefe zu öffnen, diese zu scannen, digital an das Mitglied zu übermitteln
Das Mitglied befreit Garage 127 insoweit von der Wahrung des Postgeheimnisses, soweit dies zur
Leistungserbringung erforderlich ist.
5. Postweiterleitung: Auf Wunsch kann Post an eine vom Mitglied angegebene Adresse weitergeleitet
werden. Die Weiterleitung erfolgt: regelmäßig oder auf Anfrage
Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
6. Lagerung von Post: Post und Pakete werden für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt.
Wenn Post nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeholt oder weitergeleitet wird, ist Garage
127 berechtigt: Lagergebühren zu erheben, Annahme weiterer Sendungen zu verweigern, Sendungen an
den Absender zurückzusenden
7. Missbrauch der Geschäftsadresse: Die Geschäftsadresse darf nicht verwendet werden für:
betrügerische Aktivitäten, Fake-Shops oder Online-Betrug, Spam- oder Massenversand, Täuschung von
Behörden oder Geschäftspartnern, illegale Geschäftstätigkeiten
Bei Verdacht auf Missbrauch ist Garage 127 berechtigt: zusätzliche Nachweise anzufordern, Leistungen
auszusetzen, den Vertrag fristlos zu kündigen.
8. Behördenanfragen: Garage 127 ist berechtigt, gesetzlich erforderliche Auskünfte gegenüber Behörden
zu erteilen. Dies betrifft insbesondere Anfragen von: Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden,
Aufsichtsbehörden. Garage 127 ist nicht verpflichtet, das Mitglied über jede Behördenanfrage zu
informieren, sofern gesetzliche Vorschriften dies untersagen.
Anlage 5
Event- und Meetingraumregeln – Garage 127 GmbH – Stand: 05.03.2026
Diese Regeln gelten ergänzend zu den AGB für die Nutzung von Meetingräumen, Konferenzräumen und
Veranstaltungsflächen.
1. Buchung von Meetingräumen
Meetingräume können über das Buchungssystem von Garage 127 reserviert werden.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich: nach vorheriger Buchung, im Rahmen der Verfügbarkeit, innerhalb des
gebuchten Zeitraums
2. Meetingraum-Kontingente
Sofern ein Tarif ein monatliches Meetingraum-Kontingent beinhaltet, gilt:
das Kontingent gilt ausschließlich für den jeweiligen Kalendermonat
nicht genutzte Kontingente verfallen zum Monatsende; eine Übertragung oder Auszahlung ist
ausgeschlossen. Über das enthaltene Kontingent hinausgehende Buchungen werden gemäß
Gebührenordnung berechnet.
3. No-Show Regel
Wird ein reservierter Meetingraum nicht innerhalb von 30 Minuten nach Beginn der Buchung genutzt, ist
Garage 127 berechtigt: die Reservierung aufzuheben oder den Raum anderweitig zu vergeben.
Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
4. Nutzung der Räume
Meetingräume und Veranstaltungsflächen dürfen ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere: private Partys ohne Zustimmung; Veranstaltungen mit übermäßiger
Lärmentwicklung; illegale Aktivitäten; Nutzung entgegen den Brandschutzvorschriften
5. Veranstaltungen
Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von Garage 127.
Der Veranstalter ist verantwortlich für: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; Einhaltung der maximal
zulässigen Personenzahl; Anmeldung bei der GEMA, sofern Musik genutzt wird; Verhalten der Gäste
6. Lautstärke und Nachbarschaftsschutz
Die Lautstärke von Musik oder sonstigen Geräuschen muss innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte
bleiben. Garage 127 ist berechtigt: die Lautstärke zu regulieren; Veranstaltungen bei Verstößen zu
beenden.
7. Sicherheit und Brandschutz: Der Veranstalter ist verpflichtet: Fluchtwege freizuhalten;
Brandschutzbestimmungen einzuhalten
Sicherheitsanweisungen von Garage 127 zu befolgen.
8. Schäden: Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch:
ihn selbst, seine Gäste und seine Dienstleister verursacht werden.
9. Reinigung und Rückgabe: Nach Veranstaltungen müssen die Räume im ordnungsgemäßen Zustand
übergeben werden.
Garage 127 ist berechtigt, bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder Schäden zusätzliche Gebühren zu
berechnen.
10. Nichtverfügbarkeit der Räume: Sollte ein Meetingraum oder Veranstaltungsraum aufgrund von:
höherer Gewalt, technischen Störungen, Gebäudeschäden, behördlichen Anordnungen nicht verfügbar
sein, wird Garage 127 versuchen, einen vergleichbaren Ersatzraum anzubieten.
Ist dies nicht möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits gezahlter
Raumgebühren.
Berlin, Stand 05.03.2026
